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Vertragsgesetz
1. Jedes Reichsland ist berechtigt, Verträge mit auswärtigen Staaten und Institutionen zu schließen, die der wirtschaftlichen Entwicklung oder der Versorgung der Bevölkerung dienen sollen. Diese Verträge sind bei der Kanzlei des Neraz in Sternenfaust zu hinterlegen, sofern sie nicht bloß einen einmaligen Vertragszweck beinhalten (etwa ein reiner Kreditvertrag ohne zusätzliche Absprachen oder der einmalige Ankauf von Getreide). Verträge dürfen sich grundsätzlich nicht gegen Neraz und Reich richten. Ein geheimer Vertrag darf vertraulich hinterlegt werden, so dass nur der Neraz selbst darauf Zugriff hat [Spielextern könnten wir das so machen, dass es einen Faden für diese Verträge gibt, in dem die geheimen Abmachungen in Spoiler verpackt werden].
2. Verträge, welche die Sicherheit des Reiches beeinträchtigen können, weil sie die Stationierung reichsfremder Truppen oder Schiffe auf Reichsgebiet, die Überlassung von Herrschaftsrechten oder eine Unterstellung von Soldaten eines Reichslandes unter fremden Befehl beinhalten, müssen dem Neraz und dem hohen Rat zur Bestätigung vorgelegt werden. Andernfalls sind sie nicht gültig.
3. Verträge, die militärische Angelegenheiten betreffen, dürfen nur vom Neraz und hohen Rat verhandelt werden.
Hab es mal aus GK geklaut. Ziel: Vermeidung von sowas wie VB gegen da Reich und eine Zerteilung, weil die Staaten gegeneinander Blöcke bilden.