Der Antrag hat 11 von 17 Stimmen erhalten und hat damit eine Mehrheit. Man würde aber es noch weiterlaufen lassen, damit Khinochal, Anthoria und Cithoria abstimmen können.Da es im hohen Rat keine Widersprüche gab, stellt man den Frieden zwischen Reich und Ifris-Orks zur Abstimmung:
Die geeinten Stämme der Ifris (Ifris) und die Lande des weißen Throns (Reich) einigen sich auf folgendes Vertragswerk zur Wahrung des Friedens im Sinne der serallischen Einigung:
1. Grenzen
1.1 Ifris erkennt die alleinige serallische Autorität über das Gebiet Nord-Serall an und verzichtet auf alle etwaig bestehenden Gebietsansprüche in Nord-Serall.
1.2 Das Reich und Ifris erkennen die Verbindung der südlichen Berge als Grenze zwischen den Gebieten Nord-Serall und Trutzburg an.
1.3 Ifris bittet alle seine Bürger, welche sich in Nord-Serall niedergelassen haben, zurück nach Ifris zu kommen und in den neuen Siedlungsgebieten ein Zuhause zu finden. Eine Zwangsumsiedlung findet nicht statt.
1.4 Das Reich verpflichtet sich, den bleibenden Ifris-Siedlern kein Leid zuzufügen, eine spätere Rückreise nach Ifris wird von Ifris immer unterstützt werden.
2. Frieden
2.1 Das Reich und Ifris verständigen sich auf einen mindestens 20 Jahre andauernden Frieden zwischen den Vertragsparteien.
2.2 Spätestens 5 Jahre vor Ablauf dieses Friedens verpflichten sich die Unterzeichner, sich erneut um Verhandlungen zu bemühen und einen Folgefrieden zu verhandeln.
2.3 Während des Friedens betritt keine Streitkraft des Reiches Gebiet von Ifris, ohne deren ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Genehmigung.
2.4 Während des Friedens betritt keine Streitkraft von Ifris Gebiet des Reiches, ohne dessen ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Genehmigung.
2.5 Weiteres regelt ein Vertrag zwischen Neraz und Ifris.
3. Handel
3.1 Serall verpflichtet sich dazu, unter finanzieller Unterstützung und Aufsicht des Reiches, binnen 5 Jahren eine Handelsstraße glorreichen Ausmaßes (Stufe 5) von Nord-Serall nach Trutzburg zu errichten. Dies soll die ehemalige Pforte des Schreckens für alle Zeiten friedlich öffnen.
3.2 Das Reich und Ifris vereinbaren, dass sie ihr möglichstes tun, damit diese glorreiche Handelsstraße nicht an Wert und Bedeutung verliert.
3.3 Weiter steht jedem Mitglied des Reiches eine Stufe 2 Handelsflotte nach Taedor/Ifris zu.
3.4 Weiter steht Ifris jeweils eine Stufe 2 Handelsflotte zu jedem Hafen des Reiches zu.
3.5 Die Verwendung der 5. Stufe eines Seehandelsweges unterliegt den etwaigen direkten Verträgen zwischen Mitgliedern des Reiches und Ifris.
4. Vertragsbruch
4.1 Sämtliche Verstöße in den Bereichen der Nummern 1 und 2 sorgen für eine sofortige Beendigung des Vertrages und Herstellung des Kriegszustandes.
4.2 Ein Verstoß gegen eine Bestimmung aus Nummer 3 sorgt für ein sofortiges Ruhen des Vertrages, bis eine endgültige Klärung über dessen Fortbestand getroffen wurde.
Unter Vorbehalt unterzeichnet:
Für Ifris: Dunn Darash, Stratege der Ifris, 1. Vorsitzender der Waffenmeister
Die Abstimmung läuft bis Sonntag (08.03.20).