Zitat von
Brabrax
Verkündung des Fürstentums Taezin
(an alle Höfe und Pressestellen herausgehend)
Folgender Vertrag wurde mit dem Fürstentum Talesne aufgesetzt:
Freundschaftsvertrag zwischen den Fürstentümern Taezin und Talesne
1. Die Vertragsparteien, im Genaueren die Fürstentümer Taezin und Talesne, verpflichten sich vorerst auf fünf Jahre, einander im Sinne der Verbundenheit, die es unter allen Kristallelfen geben sollte, mit Freundschaft zu behandeln und von gegenseitigen Gebietsansprüchen wie auch Kriegserklärungen abzusehen.
1a) Diese Vereinbarung kann sowohl vor Ablauf der festgelegten fünf Jahre, als auch nach Ablauf jener, verlängert werden. Das Versprechen, auf einander keine Gebietsansprüche zu erheben oder einander anzugreifen, gilt für mindestens 20 Jahre, in Einklang mit Punkt 2b).
2. Das Fürstentum Taezin räumt dem Fürstentum Talesne zivile und militärische Nutzungsrechte für den Hafen von Sadravis ein. Für ihre Bemühungen zur Befreiung der Stadt erhalten sie zunächst zwanzig Prozent der Handelseinnahmen.
2a) Das Fürstentum Talesne verpflichtet sich auf eigene Kosten zum Ausbau des Hafens von Sadravis zum Überseehafen. Nach abgeschlossenem Ausbau erhält das Fürstentum Talesne Anspruch auf fünfzig Prozent der Handelseinnahmen.
2b) Die Teilhabe an Einnahmen gilt für zwanzig Jahre nach Vertragsabschluss. Sollte der Ausbau des Hafens binnen vier Jahre abgeschlossen werden, so wird der Vertrag zu diesem Zeitpunkt auf zwanzig Jahre verlängert.
3. Für talesnische Händler fallen keine Steuern seitens des Fürstentums Taezin für den Transport von Waren vom Hafen von Sadravis ins Gebiet von Talesne an.
3a) Zur Sicherung der Handelswege werden Talesne Durchmarschrechte von Talesne bis Sadravis gewährt. Die Versorgung von Truppen findet jedoch weiterhin auf Kosten von Talesne statt.
Unterschrieben:
Fürst Veras vom einzigen und unteilbaren Taezin