Dreimächtevertrag von Ediras
Die Königreiche von Ediras, Adlerstein und Khaz Ilur vereinbaren das folgende Abkommen:
1. Die Königreiche von Adlerstein und Khaz Ilur erhalten ein exklusives Vorkaufsrecht für den Bau von Schiffen in den Werften von Ediras.
2. Dafür werden dem Königreich Ediras jeweils von Adlerstein und Khaz Ilur einmal die Summe von 50'000 ST bezahlt.
3. Die Kaufrechte umfassen insbesondere auch die in Ediras entwickelten grossen Transportschiffe.
4. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgesetzt oder begrenzt werden, wenn das Königreich Ediras aufgrund einer militärischen Bedrohung selber Rüstungsbestrebungen unternimmt.
5. Ebenfalls ausgesetzt werden kann das Vorkaufsrecht bei feindseligen Aktionen durch Adlerstein oder Khaz Ilur gegenüber dem Königreich Ediras. Dies umfasst:
- Sabotage und aktive Förderung von Aufruhr
- Wirtschaftsembargos
- Militärischer Einmarsch in Ediras
- Direkte Unterstützung von Kriegsgegnern
6. Die Schiffe werden in Ediras zum Selbstkostenpreis gefertigt.
7. Für die Dauer ihres Dienstes erhält das Königreich Ediras eine jährliche Lizenzgebühr in der Höhe von 50% der jeweiligen Unterhaltskosten des Schiffes.
8. Der Weiterverkauf oder die Leihgabe der Schiffe ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Königreichs Ediras untersagt.
9. Um die Werftkapazitäten von Ediras nicht unnötig zu blockieren, dürfen die Schiffe nicht häufiger als einmal an zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf- und gleich wieder abgemustert werden.
10. Der Verbund der freien Städte des Westmeeres darf für die Dauer von 10 Jahren keine Schiffe im Königreich Ediras erwerben.