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Thema: Diskussion: Bestand des Strelitzurteils.

  1. #46
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Nein, das Gerichtsgesetz ist nicht teil der Akte.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  2. #47
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ok mir reichts. Ich werd das Urteil um nen Rahmenkommentar erweitern um abzugrenzen was genau gemeint ist.
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  3. #48
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Bitte auch verlinken- ich hab keine Lust es zu suchen
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  4. #49
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  5. #50
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Da der eine rechtsfortbildende Satz zum Strelitzer Prozess inzwischen auf ein nicht mehr abzusehendes Maß ausgedehnt wurde, werd ich mal das Urteil um folgenden Kommentar erweitern.
    Mich würde jetzt mal interessieren wie es beim Thema Gesamtparlament aussieht. Ich hoffe mal das ist weiterhin dadurch blockbar?
    Unter die Einstimmigkeitsregelung fällt nicht der Haushalt. Nur weil ein Bundesgesetz Geld kostet oder kosten könnte fällt es nicht unter die Einstimmigkeit.
    Das finde ich recht unglücklich. Der Teil sollte wohl nach Möglichkeit geändert werden. Irgendwas in Richtung: Jeder Staat den die Umsetzung des Gesetzes mehr als X% des Haushaltes der letzten 5 Jahre kostet, darf irgendwie das Gesetz Vetoen, sonst haben wir bald Gesetzte die in Richtung Länderfinanzausgleich gehen...

    Alternativ: Die Abgaben des Bundes dürfen sich auf maximal auf 10% des Etats belaufen. (Militär nicht mit einberechnet)

  6. #51
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Dann verabschiedet nen Gesetz dazu.
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  7. #52
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Mich würde jetzt mal interessieren wie es beim Thema Gesamtparlament aussieht. Ich hoffe mal das ist weiterhin dadurch blockbar?
    Ja,auch die "neue Version" blockt es. Ist aber auch doppelt gemoppelt,das brauchte schon vor dem Urteil Einstimmigkeit.

    Ich seh so Gelddinger immer noch als teil der Innenpoltik,sonst werden in Zukunft einzelnen Ländern 99% ihres Etats aus der Tausche gezogen um sie zu mobben

  8. #53
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Wird den Einzelstaaten und damit den Parlamenten nicht die Hoheit über das Budget genommen? Selbst ich erkenne diese Sicht als vorstellbar an.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Der Gevatter Tod Beitrag anzeigen
    Da will ich mich einmal im Leben anpassen (...) und BasedBasse rückt mich direkt zurecht :D

  9. #54
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Seit wann besitzt ein Parlament des Bundes das Budgetrecht?

    Schwierig. Könnte man nicht einfach sagen: Alles was die Bundesversammlung beschließt, ist für alle verbindlich, solange nicht mehr als drei abstimmende Staaten vollständig dagegen sind? Anstatt mit Quoten zu arbeiten, sollten wir jenes Vetorecht einführen.

  10. #55
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ist das Problem der Versammlung, nicht des Gerichts. Das Gericht sagt nur, das es keine Einstimmigkeit erfordert, nur weil es Geld kostet. Wenn ihr Richtlinien wollt, was angemessen ist und was nicht, stellt die selber auf. Wenn wir mal von absehen das man mit ner 2/3 Mehrheit, die son Spass abziehen will auch ne BuEx beschließen kann. Nen fadenscheinigen Grund findet man sicher.
    Geändert von Sarellion (17. März 2015 um 21:25 Uhr)
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  11. #56
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Nein, das Gerichtsgesetz ist nicht teil der Akte.
    Sag ich ja. Gericht und Urteile per 2/3 Mehrheit abschaffen, schon ist die Einstimmigkeit weg.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

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