Es ist mir klar, daß bei Geldstrafen zunächst die Straftage anhand der Schwere der Schuld bestimmt werden, und daß diese Tage dann mit einem verdienstabhängigen Satz multipliziert werden, wobei bei Ballack der Höchstsatz von 5000 EUR, entsprechend mindestens 1.800.000 EUR p.a. fällig wird.Michael Ballack zahlt 70.000 Euro Bußgeld
Der 29-jährige Fußballstar hatte im Januar bei einem Trainingslager des FC Bayern in Dubai für seine Frau eine Handtasche gekauft für 2.000 Euro. Bei seiner Rückkehr passierte er den Zoll auf dem Münchner Flughafen, ohne das teure Präsent zu melden.
Wegen Hinterziehung von 350 Euro Einfuhrumsatzsteuer und Zoll leitete die Staatsanwaltschaft Landshut ein Verfahren ein, bot aber gleich die Einstellung gegen 50.000 Euro Geldauflage an. Ballack widersprach und legte auch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 60.000 Euro Einspruch ein.
Zwei Tage vor dem Prozess in Landshut erklärte sich sein Anwalt aber doch mit einer Geldauflage von zwölf Tagessätzen zu je 5.000 Euro einverstanden. Die Erhöhung erklärte der Richter damit, dass das strafmildernde Geständnis mit dem Einspruch entfallen sei. Jetzt muss Ballack 65.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, 5.000 kassiert der Fiskus für die Verfahrenskosten.
http://www.sueddeutsche.de/,spom1/pa...ikel/16/83932/
Trotzdem denk ich mir: 70.000 EUR wegen einer überzogenen Steuer von 350 EUR?
Ich mag diesen Ballack nicht besonders, aber das ist doch der Hohn auf jeden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die kleinen Verbrecher werden gehängt und die großen lassen wir laufen?