Zitat von
Bassewitz
Gesellschafterbeschluss zur Zeichnung weiterer Anteile der BWMC
Zur Stabilisierung der Gesellschaft und zur Vermeidung kurzfristiger Änderungen in den Mehrheitsverhältnissen trifft die Mehrheit der Gesellschafter folgenden Beschluss:
1. Jeder der drei staatlichen Anteilseigner Irland, Schottland und England benötigt zur Zeichnung neuer Anteile zukünftig jeweils die Zustimmung der beiden anderen.
2. Privaten Investoren ist weiterhin die Zeichnung neuer Anteile in unbegrenzter Höhe erlaubt.
3. Die Geschäftsführung hat das Recht, jegliche Käufer zu überprüfen, um die Umgehung der Regelungen der Gesellschaft zu verhindern.
4. Diese Regelung tritt mit Unterzeichnung sofort in Kraft.
Unterzeichner: England, Irland, Schottland