Können wir uns nun einigen?
Ich hab mir jetzt die letzten Seiten im Kolonialpalast nicht durchgelesen und nur überflogen, da Teuta aber nicht begründet hat folgender nicht abgesprochener Kompromissvorschlag(sorry, cheggi und Teuta,aber wir sind ja eh am inaktivsten): Wir streichen die fixe Idee mit den 16 Jahren und machens auf 18, dafür schreiben wir das Recht auf Privateigentum in die Verfassung. mW ist die Idee ja, 75% zu bekommen und die Kommies zu ignorieren, oder?
Das Eigentum ist an der Stelle denke ich schon geschützt Und wir kommen euch ja auch entgegen, weil eigentlich 21 das präferierte Alter von uns ist. Und bei den Demokraten glaube ich auch.Artikel 1 Der Grundsatz
I. Jeder Staatsbürger ist vor dem Gesetz gleich.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf demokratische Mitbestimmung.
Artikel 2 Wertegrundlage
I. Die Familie und Ehe zwischen Mann und Frau stehen unter dem Schutz des Staates.
II. Das Leben aller Menschen, insbesondere der Kinder, auch im Mutterleib, ist zu schützen.
III. Die christliche Glaubenslehre ist Anker unserer Gemeinschaftsordnung und Identität.
IV. Jeder setzt seine Schaffens- und Willenskraft, wie auch sein Eigentum, in der Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl nach seinem besten Gewissen und vor Gott ein.
Artikel 3 Zum Erbe der Diktatur
I. Alle Staatsbürger haben das Recht auf ein faires Verfahren und Grundlage jeder Verurteilung muss ein bereits bestehendes Gesetz sein.
II. Alle Staatsbürger sind vor dem Einfluss ausländischer Gewalt zu schützen. Sie genießen ein Recht auf einen unabhängigen und Ihnen verpflichteten Staat.
III. Der Geheimdienst/-polizei ist abgeschafft.
IV. Die kommenden demokratischen Regierungen verpflichten sich aktiv und auf dem Boden dieser Verfassung Opfer der vergangenen Diktatur zu entschädigen und Täter der Justiz zuzuführen.
V. Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich an freien, gleichen und geheimen Wahlen zu beteiligen.
Artikel 4 Grundfreiheiten
I. Jeder Staatsbürger hat das Recht der Presse- und Redefreiheit.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
III. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Berufsfreiheit.
IV. Diese Grundfreiheiten können durch Gesetz eingeschränkt werden um den Schutz des demokratischen Staates zu gewähren. Einschränkungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Artikel 5 Grundpflichten
I. Jeder Staatsbürger im Alter von 18 Jahren absolviert eine zweijährige Dienst- oder Wehrzeit. Die Wahl steht im eigenen Ermessen und dient dem Aufbau oder der Verteidigung des Landes.
II. Jeder Staatsbürger leistet einen Eid auf die Verfassung.
III. Jeder Staatsbürger steht in der Pflicht seine politischen Ziele stets ohne Gewalt zu verfolgen.
Artikel 6 Verwirkung von Grundrechten
Ein Staatsbürger der sich offen gegen die Verfassungsgemäße Ordnung aufstellt kann seine Grundrechte verwirken. Darüber befindet die oberste richterliche Instanz. Artikel 1,2 und 3 bleiben unangetastet.
Das ist definitv kein hinreichender Schutz. Ein einfacher Satz wie "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." würde genügen, denke ich. Den Einsatzsatz würden wir mit Bauchschmerzen akzeptieren, denke ich.
Bin gerade auch unterwegs. Ich komme erst morgen wieder zum nachlesen und ausführlichem antworten.
Eine Möglichkeit gegen Entschädigung zu enteignen muss es aber auch geben schnell und schmerzlos. Sonst wird's bei der ersten geplanten Schnellstraße echt unschön. In Frankreich und Spanien geht das schnell, wohingegen in Deutschland ewig geklagt wird...
PS: Das Grundgesetz lässt Verstaatlichung zu.
Die Gewährleistung des Eigentums in Kombination mit Artikel IV. sollte Enteignungen grundsätzlich möglich machen, sofern den Enteigneten ein gerichtliches Verfahren offen steht.
Die genaue Ausgestaltung sollte aber keine Frage sein, die in der Verfassung steht, oder? ME haben wir mit Eigentum in Verpflichtung ggü Allgemeinheit und Gott in Kombination mit Eigentum geschützt eine gute Kombination, die in der Praxis Rechtssicherheit aber auch die grundsätzliche Möglichkeit der Enteignung bei Großprojekten möglich macht.
Ich hab im Moment nur wenig Zeit (bzw. solche wo ich mich in Ruhe hierum kümmern kann, ohne das mir was anderes durch den Kopf schwirrt), deswegen kann ich nicht so viel rumschreiben. Und wer sagt dass die Demokraten das Demokratieziel haben und nicht wir? Politik kann man nicht ideologiefrei machen, reine Sachentscheidungen gibt es eher weniger bzw. die werden in den Ausschüssen schon abgefrühstückt.
Standardantwort, warum man Macht, die ja nun mal auch eine Wahl ist, auf so viele Menschen wie möglich verteilt und si so verwässert: Macht korrumpiert und je mehr man einspannen muss, desto schwieriger wird der Missbrauch. Mit 18 könnte ich aber auch grad noch so leben. Wenn's Frauenwahlrecht dabei ist
Erbrecht folgt aus Eigentum, es ist ja nur eine Form der Übertragung von Eigentum von einer Person auf andere. Für die GG-Formulierung müsste ich mich jetzt einen Meter zum Nachschlagen bewegen. Klar ist halt das explizit drin stehen muss dass a) Eigentum geschützt ist und b) es dennoch verpflichtet und daher, aber eben auch nur, gegen eine angemessene Entschädigung enteignet werden darf. Den Bezug auf Gott würde ich weglassen, "Du sollst dein Eigentum zum Wohle des Staates einsetzen" ist keines der Zehn Gebote und daher da auch nix zu suchen. Im Gegenteil, es gibt ja gleich zwei die das Eigentum schützen, in dem man es nicht begehren soll.
Dann würden wir so übereinkommen, oder?Artikel 1 Der Grundsatz
I. Jeder Staatsbürger ist vor dem Gesetz gleich.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf demokratische Mitbestimmung.
Artikel 2 Wertegrundlage
I. Die Familie und Ehe zwischen Mann und Frau stehen unter dem Schutz des Staates.
II. Das Leben aller Menschen, insbesondere der Kinder, auch im Mutterleib, ist zu schützen.
III. Die christliche Glaubenslehre ist Anker unserer Gemeinschaftsordnung und Identität.
IV. Jeder setzt seine Schaffens- und Willenskraft, wie auch sein Eigentum, in der Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl nach seinem besten Gewissen und vor Gott ein.
Artikel 3 Zum Erbe der Diktatur
I. Alle Staatsbürger haben das Recht auf ein faires Verfahren und Grundlage jeder Verurteilung muss ein bereits bestehendes Gesetz sein.
II. Alle Staatsbürger sind vor dem Einfluss ausländischer Gewalt zu schützen. Sie genießen ein Recht auf einen unabhängigen und Ihnen verpflichteten Staat.
III. Der Geheimdienst/-polizei ist abgeschafft.
IV. Die kommenden demokratischen Regierungen verpflichten sich aktiv und auf dem Boden dieser Verfassung Opfer der vergangenen Diktatur zu entschädigen und Täter der Justiz zuzuführen.
V. Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich an freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen zu beteiligen.
Artikel 4 Grundfreiheiten
I. Jeder Staatsbürger hat das Recht der Presse- und Redefreiheit.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
III. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Berufsfreiheit.
IV. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
IV. Diese Grundfreiheiten können durch Gesetz eingeschränkt werden um den Schutz des demokratischen Staates zu gewähren. Einschränkungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Artikel 5 Grundpflichten
I. Jeder Staatsbürger im Alter von 18 Jahren absolviert eine zweijährige Dienst- oder Wehrzeit. Die Wahl steht im eigenen Ermessen und dient dem Aufbau oder der Verteidigung des Landes.
II. Jeder Staatsbürger leistet einen Eid auf die Verfassung.
III. Jeder Staatsbürger steht in der Pflicht seine politischen Ziele stets ohne Gewalt zu verfolgen.
Artikel 6 Verwirkung von Grundrechten
Ein Staatsbürger der sich offen gegen die Verfassungsgemäße Ordnung aufstellt kann seine Grundrechte verwirken. Darüber befindet die oberste richterliche Instanz. Artikel 1,2 und 3 bleiben unangetastet.
Am lautesten zu schreien um Recht zu haben aber auch.